Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 26.07.2021

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21   

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OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21 (https://dejure.org/2021,10730)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.04.2021 - 3 B 68/21 (https://dejure.org/2021,10730)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. April 2021 - 3 B 68/21 (https://dejure.org/2021,10730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    IfSG § 16 Abs. 1, IfSG § 28 Abs. 1, SächsCoronaSchVO § 4 Abs. 2 Nr. 3, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, VwGO § 123
    Corona-Pandemie; Unzulässigkeit der stundenweisen Vermietung einer SPA-Anlage; Abgrenzung der Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 IfSG von Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 IfSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersagung des Betriebs eines SPA-Bereichs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 B 53/21

    Corona; Sonnenstudio

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    16 Gemessen an diesen Grundsätzen sind Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Krankheit auf § 28 Abs. 1 IfSG zu stützen, denn es handelt sich um eine - auch im Freistaat Sachsen - bereits (vielfach) aufgetretene übertragbare Krankheit, bei den Saunanutzern um Krankheitsverdächtige (vgl. beispielhaft SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2021 - 3 B 53/21 -, juris Rn. 14 ff.; Zwanziger, a. a. O. Rn. 5.3 m. w. N.) und mit der verfügten Schließung soll der potentiellen Verbreitung des Coronavirus durch den Betrieb der SPA-Anlage entgegengewirkt werden.

    33 Der Senat hat bisher bezüglich der angeordneten Schließungen von Einrichtungen und Angeboten, die den nicht als gesellschaftlich prioritär eingeordneten Bereichen zugerechnet wurden, darauf abgestellt, dass die angeordneten Schließungen nicht willkürlich, sondern insgesamt von sachlichen Gründen getragen sind (vgl. zu Betriebsschließungen für körpernahe Dienstleistungen SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 47; zu Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Freibädern und Hallenbädern, Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs, Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Tagungen und Kongresse, und Gastronomiebetrieben SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 350/20 -, juris Rn. 35 ff.; zu Fitnessstudios SächsOVG, Beschl. v. 9. Dezember 2020 - 3 B 381/20 -, juris Rn. 30; zu Sonnenstudios SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2021 - 3 B 53/21 -, juris Rn. 47 ff.).

    Der Verordnungsgeber hat den ihm bei der Beurteilung der Eignung einer Maßnahme zustehenden Beurteilungsspielraum daher angesichts des dargestellten aktuellen Stands des Infektionsgeschehens sowie der wissenschaftlichen Fachdiskussion aller Voraussicht nach nicht überschritten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 75; SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2021 a. a. O. Rn. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    Dass eine umfangreiche Reduzierung der Anlässe für Sozialkontakte zu einer spürbaren Reduzierung des Infektionsgeschehens beiträgt, haben die bisherigen Erfahrungen mit den Lockdown-Maßnahmen gezeigt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 74).

    Der Verordnungsgeber hat den ihm bei der Beurteilung der Eignung einer Maßnahme zustehenden Beurteilungsspielraum daher angesichts des dargestellten aktuellen Stands des Infektionsgeschehens sowie der wissenschaftlichen Fachdiskussion aller Voraussicht nach nicht überschritten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 75; SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2021 a. a. O. Rn. 53).

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21

    Corona; Einzelhandel; Textileinzelhandel; Termin; click and meet

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    Der Senat versteht dies in ständiger Rechtsprechung umfassend in dem Sinn, dass damit nicht nur die in der Einrichtung entstehenden Kontakte vermieden werden sollen, sondern - im Zuge einer allgemeinen Mobilitätsverminderung der Bevölkerung - auch die auf dem Weg zur Einrichtung oder auf dem Heimweg entstehenden Kontakte (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn. 43).

    Hieraus folgt, dass die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. April 2020 - 11 S 22/20 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn. 37).

  • VG Hannover, 01.02.2021 - 15 B 343/21

    Corona; Fitnessstudio; Willkürverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    Folglich habe das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 1. Februar 2021 (- 15 B 343/21 -) die Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen als rechtmäßig erachtet.

    Soweit die Antragstellerin auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Februar 2021 (- 15 B 343/21 -, juris) verweist, ist dieser nicht heranziehbar, weil streitgegenständlich die Untervermietung eines Fitnessstudios und - anders als hier - streitentscheidend war, ob ein Fitnessstudio bei einer bestimmten Nutzung als Anlage für den Individualsport gilt, für welche die niedersächsische Corona-Schutz- Verordnung Nutzungen vorsieht.

  • OVG Sachsen, 09.02.2021 - 3 B 440/20

    Verhältnis der Anträge nach § 123 Abs. 1 VwGO und § 47 Abs. 6 VwGO bei Rüge der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    Aus prozessökonomischer Sicht und, weil sich die jeweiligen Verordnungen im Abstand von wenigen Wochen oder Tagen ablösen, erscheint es zur Ermöglichung eines effektiven Rechtsschutzes i. S. v. Art. 19 Abs. 4 GG sachgerecht, das Verfahren im Hinblick auf § 4 Abs. 2 Nr. 3 SächsCoronaSchVO in der aktuellen Fassung fortzuführen, zumal auch die Antragsgegnerin an ihrer Schließungsanordnung festhält (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Februar 2021 - 3 B 440/20 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    42 Dabei ist das Verwaltungsgericht bei der Prüfung der Statthaftigkeit des Antrags zutreffend davon ausgegangen, dass in der Hauptsache eine negative Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zulässig wäre (vgl. dazu ausführlich SächsOVG, Beschl. v. 9. Februar 2021 a. a. O. Rn. 15 ff.) und die Antragstellerin keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht hat.

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 34, und v. 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - , juris Rn. 76 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 34, und v. 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - , juris Rn. 76 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u. a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    26 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u. a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
    31 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris Rn. 53 ff.; Beschl. v. 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, juris Rn. 56).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20

    Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht;

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die

  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 350/20

    Corona, Schließung von Anlagen, Einrichtungen; Kontaktbeschränkung;

  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 3 B 442/20

    Corona; Abholdienst; Lieferdienst; Click & Collect; Schließung; Einzelhandel;

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2021 - 19-IV-21
  • VG Gelsenkirchen, 29.12.2020 - 20 L 1786/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, private Familienfeier, Gaststätte, Gastronomie

  • OVG Sachsen, 09.12.2020 - 3 B 381/20

    Corona-Pandemie; Schließung von EMS-Sportstudios voraussichtlich rechtmäßig

  • VG Augsburg, 09.07.2020 - Au 9 E 20.1168

    Vermietung von Diskothekenräumen für private Feiern während Coronapandemie

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

  • VG Wiesbaden, 02.03.2021 - 7 L 185/21

    Stundenweises Untervermieten eines Badbetriebes an Einzelpersonen oder Angehörige

  • VG Mainz, 08.12.2020 - 1 L 948/20

    Corona-Krise; Schließung von Saunen und Thermen sowie ähnlichen Einrichtungen in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 11 S 39.21

    Coronapandemie: Vermietung eines Schwimmbads an einzelne, jeweils einem

  • VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21

    Landkreis verlangt zu Recht Einhaltung von Corona-Regeln in Arztpraxis

    Demgegenüber ist für Maßnahmen zur Bekämpfung bereits aufgetretener Infektionskrankheiten auf § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zurückzugreifen (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 07. April 2021 - 3 B 68/21 -, juris; Zwanziger, in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK Infektionsschutzrecht, Stand: 01. Juli 2021, § 16 Rn. 3 ff.).
  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung

    68 Der Senat hat bisher bezüglich der angeordneten Schließungen von Einrichtungen und Angeboten, die den nicht als gesellschaftlich prioritär eingeordneten Bereichen zugerechnet wurden, darauf abgestellt, dass die Schließungen nicht willkürlich, sondern insgesamt von sachlichen Gründen getragen sind (vgl. zu Betriebsschließungen für körpernahe Dienstleistungen SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 47; zu Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Freibädern und Hallenbädern, Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs, Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Tagungen und Kongresse, und Gastronomiebetrieben SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 350/20 -, juris Rn. 35 ff.; zu Fitnessstudios SächsOVG, Beschl. v. 9. Dezember 2020 - 3 B 381/20 -, juris Rn. 30; zu Wellnesseinrichtungen SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2021 - 3 B 68/21 -, juris; Vermietung von Ferienwohnungen, Beschl. v. 14. April 2021 a. a. O. Rn. 32 ff.; und Verbot von Übernachtungen zu touristischen Zwecken, Beschl. v. 14. April 2021 - 3 B 90/21 -, juris Rn. 23 ff.).
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   VG Schleswig, 26.07.2021 - 3 B 68/21   

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